- 13. Januar 2009: Verabschiedung neuer EU-Regelungen
- EU-Zulassungs-Verordnung und EU-Rahmenrichtlinie
- Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt nach 18 Monaten verbindliche Einführung der Verordnung (voraussichtlich 01.01.2011)
- Richtlinie: Muss erst noch in deutsches Gesetz überführt werden
- Verordnung beruht auf ersten Vorschlägen aus 2006, Entscheidung 2009 erst nach Trilog-Gesprächen
- Verlust von etwa 8-10% der jetzigen Wirkstoffe
- Wirkstoffbewertung mittels cut-off-Kriterien (getrennt für Gesundheit und Umwelt)
- Gesundheit: C (carzinogen), M (mutagen), R (reproduktionstoxisch), ED (endokrine Wirkung)
- Umwelt: Blick auf die Persistenz in der Umwelt (POP, PBT, vPvB)
- Zonale Zulassung: Schaffung von drei Zonen (Deutschland: Zone Mitte), Übertragung der Zulassung innerhalb einer Zone
- Schaffung von Substitutionskandidaten: Weniger sichere Stoffe, die bevorzugt von mindergiftigen ersetzt werden sollen; länderabhängige Entscheidung
- EU-Rahmenrichtlinie: Themen u.a. Integrierter Pflanzenschutz, Sachkunde, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten
… dann wieder bis Dienstag
thomas.lohrer@fh-weihenstephan.de
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