* Grundvoraussetzungen: Sachkunde (Anwender), zugelassene Produkte (u.a. BVL-Logo)
* Deutsche Anleitung: incl. „Hinweise für den sicheren Umgang“
* Unterschiedliche Gefahrensymbole (schwarz auf orangefarbenen Hintergrund)
* Gefahrenhinweise (R-Sätze), Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
* Hinweise für unverdünnte und anwendungsfertige Produkte
* BVL-Richtlinie zu Anforderungen der Schutzanzüge, eigenes Logo für Textilien
* Atemschutz: Partikelfilter (P1, P2, P3) und Gasfilter (3 Klassen, unterschiedliche Typen)
* Häufigster Kombinationsfilter im Pflanzenschutz: A2B2P3
* Haltbar 5 Jahre ab Werk, geöffnet 6 Monate, bei Gebrauch ca. 12-15 Stunden
* Geräte mit Gebläseunterstützung (Sauerstoff in der Atemluft immer noch erforderlich)
* Widerbetretungspflichten beachten (Produktabhängig)
* Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Bereitstellung durch den Arbeitgeber
* Im Netz: Merkblätter von der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zum Pflanzenschutz (GBG 11) oder Körperschutz (GBG 8 )
… dann wieder bis Dienstag
thomas.lohrer@fh-weihenstephan.de
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