* Als Begriff wenig bekannt (Lexikon, Wikipedia)
* Pflanzenschutzgesetz (§34) näher geregelt (Ländersache)
* Auch im ersten Pflanzenschutzgesetz (1937) bereits genannt
* Überwachung der Pflanzenbestände (Kontrollfunktion)
* Überwachung von Pflanzentransporten (u.a. Pflanzenpass)
* Beratung und Aufklärung (u.a. Warndienst, Öffentlichkeitsarbeit)
* Berichterstattung zum Auftreten und Verbreitung (u.a. bei neuen Schädlingen)
* Prüfung von Pflanzenschutzmitteln sowie Geräten
* Unterschiedliche Bezeichnungen je nach Bundesland
* Liste aller Pflanzenschutzämter: www.wasser-und-pflanzenschutz.de (Service)
* Bundesebene: BM für ELV im Referat Pflanzenschutz (www.bmelv.de)
* Nachgeordnet: Julius Kühn Institut (www.jki.bund.de)
* Kontakt zu anderen Stellen (u.a. EPPO, EU)
* Hobbyanbau: Pflanzenschutzamt sowie Gartenakademien als Ansprechpartner
* Begleitliteratur: „Berliner Pflanzen – 50 Jahre Pflanzenschutzamt Berlin“ von 2004
… dann wieder bis Dienstag
thomas.lohrer@fh-weihenstephan.de
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