* „Sachkundig“ juristisch definiert seit 1986 (im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes)
* Für die Abgabe oder Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erforderlich
* Basis: Pflanzenschutz-Sachkunde Verordnung (von 2001)
* Sachkundig u.a. durch abgeschlossenes Studium, Gärtnerausbildung
* Nur Abgabe, z.B. Drogisten
* Alternative: Absolvierung einer kostenpflichtigen Prüfung
* Sonderfall: Sachkundenachweis nach Chemikalienverbots-Verordnung („Giftprüfung“)
* Zum Teil auch gemeinsame Schulungen und Prüfungen im Angebot
* Werkerausbildung ohne Sachkunde
* Begleitliteratur: „Sachkundig im Pflanzenschutz“ von Wilhelm Klein et al. von 2007, „Sachkundenachweis Lernprogramm 2007“ vom Industrieverband Agrar, „Gefährliche Stoffe und Zubereitungen“ von Helmut Hrath von 2007
… dann wieder bis Dienstag
thomas.lohrer@fh-weihenstephan.de
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