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Podcast: Pflanzenschutz im Gartenbau - Zu den unterschiedlichsten Pflanzenschutzthemen bieten wir fuer Gartenbaustudenten und alle anderen, die sich fuer Krankheiten und Schaedlinge an Pflanzen, deren Biologie und Bekaempfung interessieren, einen woechentlichen Podcast an.


Zulassungen und Genehmigungen von Pflanzenschutzmitteln

  • Die Antwort auf die Frage nach den erlaubten Mittel ist komplex
  • Basis: Pflanzenschutzgesetz; 2001: Wechsel von der Vertriebs- zur Indikationszulassung
  • Zulassungsbehörde in Deutschland ist das BVL (www.bvl.bund.de)
  • Zulassung nach §15: Klassische Zulassung (u.a. bundesweit gültig, Regressmöglichkeit, Aufbrauchfrist)
  • BVL entscheidet über die Zulassung in Rücksprache mit JKI, UBA (echtes Vetorecht), BfR
  • Zulassung nach §15b: Zulassung nach gegenseitiger Anerkennung (innerhalb der EU)
  • Zulassung nach §15c: Zulassung neuer Wirkstoffe (noch nicht in EU-Positivliste)
  • Genehmigung nach §18a und 18b: u.a. für Sonderkulturen, liegt in der Verantwortung des Betriebes, nicht für HuK möglich
  • Genehmigung nach §18a: Antrag von Firma, Betrieb, wiss. Stelle an BVL, u.a. gilt bundesweit
  • Genehmigung nach §18b: Antrag des Betriebes an sein Pflanzenschutzamt, u.a. gilt nur für den Betrieb, befristet
  • Genehmigung nach §11 (2) Nr. 2: „Gefahr im Verzuge“-Genehmigung vom BVL, u.a. gilt max. 120 Tage
  • Widerruf und Ruhen von Zulassungen beachten (zuständig: BVL)
  • Zentrale Anlaufstelle im Internet: BVL-Website
  • Auch zu empfehlen www.pflanzenschutz-gartenbau.de

… dann wieder bis Dienstag
thomas.lohrer@fh-weihenstephan.de

Autor:
Thomas Lohrer am 15. Dezember 2009 um 06:50
Category:
Recht