29. Juli 2008
* Besondere Geschichte, auffällige Symptomatik, in der Öffentlichkeit bekannt
* 1983/1984 entdeckt in Mazedonien (Ohridsee), 1986: Cameraria ohridella
* Weitere Ausbreitung über Österreich und Süddeutschland (jetzt in ganz Europa)
* Heimat vermutlich im asiatischen Raum, noch ungeklärt
* Wirtspflanzen: insbesondere die Weißblühende Rosskastanie
* Eiablage auf die Blattoberseite, Larven dringen ins Blatt ein (1-5 mm, flach)
* Saftschlürfer (L1 und L2), später dann Minenbildung, Puppenbildung im Blatt
* Falter: 3-4 mm, bronzefarben; 3-4 Generationen pro Jahr
* Ähnliche Symptomatik: Blattbräune-Pilz (Guignardia aesculi)
* Die Miniermotte wirkt als ein Schadfaktor unter vielen
* Bekämpfung: Laubentfernung, Kompostierung, Nützlinge, Pheromonfallen, Insektizide
* Suche im Netz: Phrasensuche zu „Cameraria ohridella“
* Flugzeiten der Falter: Mai, Juli, September; Falter sitzen außen am Stamm
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Weitere Informationen finden Sie hier in Arbofux – der Diagnosedatenbank für Gehölze
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22. Juli 2008
* Als Begriff wenig bekannt (Lexikon, Wikipedia)
* Pflanzenschutzgesetz (§34) näher geregelt (Ländersache)
* Auch im ersten Pflanzenschutzgesetz (1937) bereits genannt
* Überwachung der Pflanzenbestände (Kontrollfunktion)
* Überwachung von Pflanzentransporten (u.a. Pflanzenpass)
* Beratung und Aufklärung (u.a. Warndienst, Öffentlichkeitsarbeit)
* Berichterstattung zum Auftreten und Verbreitung (u.a. bei neuen Schädlingen)
* Prüfung von Pflanzenschutzmitteln sowie Geräten
* Unterschiedliche Bezeichnungen je nach Bundesland
* Liste aller Pflanzenschutzämter: www.wasser-und-pflanzenschutz.de (Service)
* Bundesebene: BM für ELV im Referat Pflanzenschutz (www.bmelv.de)
* Nachgeordnet: Julius Kühn Institut (www.jki.bund.de)
* Kontakt zu anderen Stellen (u.a. EPPO, EU)
* Hobbyanbau: Pflanzenschutzamt sowie Gartenakademien als Ansprechpartner
* Begleitliteratur: „Berliner Pflanzen – 50 Jahre Pflanzenschutzamt Berlin“ von 2004
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15. Juli 2008
* Begriff im Pflanzenschutzgesetz näher definiert
* Stoffe ausschließlich zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Pflanzen
* Schutz der Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen
* Zur Anwendung an abgeschnittenen Zierpflanzen
* Pflanzenschutzmittel wirken im Gegensatz direkt gegen Schadorganismen
* Erfüllung bestimmter Anforderungen (u.a. keine schädlichen Auswirkungen, Aufnahme in BVL-Liste)
* Für Pflanzenstärkungsmittel kein Wirkungsnachweis erforderlich
* Inhalt des Antrages (u.a. Bezeichnung, Angaben zur Zusammensetzung, Wirkungsweise)
* BVL prüft den Antrag zusammen mit BfR, JKI, UBA (Gebühr: 290 Euro)
* Veröffentlichung in der BVL-Liste; Anlaufstelle www.bvl.bund.de
* In der BVL-Liste sind etwa 300 Mittel aufgeführt (u.a. organische Mittel)
* Zusätzliche Hilfe: pflanzenstaerkungsmittel.bba.de (online-Datenbank)
* Aktuelle Änderung (Frühjahr 2008): Selbstbedienungsverbot aufgehoben
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