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Podcast: Pflanzenschutz im Gartenbau - Zu den unterschiedlichsten Pflanzenschutzthemen bieten wir fuer Gartenbaustudenten und alle anderen, die sich fuer Krankheiten und Schaedlinge an Pflanzen, deren Biologie und Bekaempfung interessieren, einen woechentlichen Podcast an.


15. Juli 2008

Pflanzenstärkungsmittel

* Begriff im Pflanzenschutzgesetz näher definiert
* Stoffe ausschließlich zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Pflanzen
* Schutz der Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen
* Zur Anwendung an abgeschnittenen Zierpflanzen
* Pflanzenschutzmittel wirken im Gegensatz direkt gegen Schadorganismen
* Erfüllung bestimmter Anforderungen (u.a. keine schädlichen Auswirkungen, Aufnahme in BVL-Liste)
* Für Pflanzenstärkungsmittel kein Wirkungsnachweis erforderlich
* Inhalt des Antrages (u.a. Bezeichnung, Angaben zur Zusammensetzung, Wirkungsweise)
* BVL prüft den Antrag zusammen mit BfR, JKI, UBA (Gebühr: 290 Euro)
* Veröffentlichung in der BVL-Liste; Anlaufstelle www.bvl.bund.de
* In der BVL-Liste sind etwa 300 Mittel aufgeführt (u.a. organische Mittel)
* Zusätzliche Hilfe: pflanzenstaerkungsmittel.bba.de (online-Datenbank)
* Aktuelle Änderung (Frühjahr 2008): Selbstbedienungsverbot aufgehoben

… dann wieder bis Dienstag
thomas.lohrer@fh-weihenstephan.de