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Podcast: Pflanzenschutz im Gartenbau - Zu den unterschiedlichsten Pflanzenschutzthemen bieten wir fuer Gartenbaustudenten und alle anderen, die sich fuer Krankheiten und Schaedlinge an Pflanzen, deren Biologie und Bekaempfung interessieren, einen woechentlichen Podcast an.


14. Oktober 2008

Pflanzenschutzmittel-Verpackung

* Produktname (Marketingaspekte, rechtliche Fragen), vollständiger Name wichtig
* Hinweise zur Formulierung (SC, WG, EC, AF)
* Wirkstoffangabe (Name, Gehalt), ergänzende Hinweise
* Ein Zulassungsinhaber, zum Teil verschiedene Vertriebsunternehmen
* Produktname liefert keinen Bezug zum Wirkstoff (Beispiele am Namen Saprol)
* Indikationszulassung seit 2001, Verweis auf §18a-Genehmigungen
* Wartezeiten in Tagen bei rückstandsrelevanten Kulturen (Gemüse, Obst)
* Bienenschutz (B1-B4), Kennzeichnung nach Gefahrstoff-Verordnung, R- und S-Sätze
* Notfallnummern vom Hersteller
* Konzentrationsangabe (früher %; jetzt kg/ha), Pflanzenverträglichkeit, Mischungen
* Abstandsauflagen zu Gewässern, Nebenwirkungen auf Nutzorganismen
* Haltbarkeitsangaben
* Begleitinfo: Kataloge der Firmen, Gedrucktes Verzeichnis oder PAPI-Programm (Saphirverlag; www.saphirverlag.de), BVL-Datenbank (www.bvl.bund.de)
* Fazit: Erst lesen, dann spritzen

… dann wieder bis Dienstag
thomas.lohrer@fh-weihenstephan.de

2. September 2008

Sachkundenachweis

* „Sachkundig“ juristisch definiert seit 1986 (im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes)
* Für die Abgabe oder Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erforderlich
* Basis: Pflanzenschutz-Sachkunde Verordnung (von 2001)
* Sachkundig u.a. durch abgeschlossenes Studium, Gärtnerausbildung
* Nur Abgabe, z.B. Drogisten
* Alternative: Absolvierung einer kostenpflichtigen Prüfung
* Sonderfall: Sachkundenachweis nach Chemikalienverbots-Verordnung („Giftprüfung“)
* Zum Teil auch gemeinsame Schulungen und Prüfungen im Angebot
* Werkerausbildung ohne Sachkunde
* Begleitliteratur: „Sachkundig im Pflanzenschutz“ von Wilhelm Klein et al. von 2007, „Sachkundenachweis Lernprogramm 2007“ vom Industrieverband Agrar, „Gefährliche Stoffe und Zubereitungen“ von Helmut Hrath von 2007

… dann wieder bis Dienstag
thomas.lohrer@fh-weihenstephan.de

26. August 2008

Diagnose von Krankheiten

* Diagnose zentrale Voraussetzung für jeden Pflanzenschutz
* Falsche Diagnosen führen zu falschen Maßnahmen, Verlust der Glaubwürdigkeit
* Einteilung in abiotische und biotische Schadursachen
* Erfassung der Standortfaktoren, direkte Pflanzenuntersuchung
* Schadsymptom nicht auch immer Ort der Schadursache
* Stets gesamte Pflanze (incl. Wurzelbereich) untersuchen
* Schädlinge (Stadien, Kot), Pilze (Symptomatik, Fruchtkörper, Sporen)
* Biochemische und molekularbiologische Verfahren
* Genauigkeit einer Diagnose abhängig von der Art der Bekämpfung
* Beispiel: Blattlauskontrolle (chemisch, biologisch), Bacillus thuringiensis (gegen Raupen), Viren
* Überprüfung der Pathogenität, Kochsche Postulate (Robert Koch)
* Afterraupe: ein beinloses Segment nach den 3 Brustbeinpaaren, Raupen zum Vergleich mit hier (mindestens) zwei beinlosen Segmenten
* Erst Diagnose überprüfen bevor die Bekämpfungsmaßnahmen geändert werden

… dann wieder bis Dienstag
thomas.lohrer@fh-weihenstephan.de